Ein KI-Kodex für KMU: die neue Handreichung des Bundes im Überblick
Am 28. Oktober 2026 zog der Bundesrat Zwischenbilanz zur KI-Regulierung, und das BAKOM veröffentlichte die «Handreichung für einen KI-Kodex»: Textbausteine zu 10 Themen in drei Detailgraden. Was sie enthält, was verbindlich bleibt und wie ein KMU daraus einfache Regeln ableitet.
Am 28. Oktober 2026 hat der Bundesrat den Stand der Arbeiten zur Regulierung der künstlichen Intelligenz in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Mit der Medienmitteilung des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) wurden zwei Dokumente veröffentlicht: ein Bericht über sektorielle Massnahmen in der Bundesverwaltung und die «Handreichung für einen KI-Kodex» für Verbände und Unternehmen, die sich freiwillige Regeln für den Umgang mit KI geben wollen.
Für ein KMU im Tessin, das bereits Schreibassistenten, maschinelle Übersetzung, einen Chatbot auf der Website oder KI-Funktionen in seiner Geschäftssoftware nutzt, ist das Dokument vor allem aus einem praktischen Grund interessant: Es bietet anpassbare Textbausteine, statt bei null zu beginnen.
Wo die Regulierung in der Schweiz steht
Am 12. Februar 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren. Die Umsetzung läuft auf zwei Spuren, die auf der KI-Seite des BAKOM beschrieben sind:
- Rechtlich verbindliche Massnahmen: Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet eine Vorlage, die insbesondere Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsicht und Risikoabschätzung regeln soll. Die Eröffnung der Vernehmlassung ist für den Frühling 2027 geplant.
- Rechtlich nicht verbindliche Massnahmen: Das BAKOM koordiniert Leitlinien, Branchenstandards und Selbstverpflichtungen. Die Handreichung für einen KI-Kodex ist das erste konkrete Instrument dieser Spur.
Bis dahin bewegt sich KI nicht im rechtsfreien Raum. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hält fest, dass das geltende Datenschutzgesetz direkt auf KI anwendbar ist. Wer mit Kundschaft in Italien oder anderswo in der EU arbeitet, sollte zudem die KI-Verordnung der EU beachten: Laut Europäischer Kommission gilt sie seit dem 2. August 2026, mit einigen Ausnahmen. Ihre Transparenzregeln verlangen etwa, dass Menschen wissen, wenn sie mit einem Chatbot interagieren, und dass bestimmte KI-generierte Inhalte als solche gekennzeichnet werden.
Was die Handreichung enthält
Das Dokument des BAKOM ist ein Werkzeugkasten. Es schlägt eine Struktur mit 10 Artikeln vor, jeweils mit Textbausteinen in drei Detailgraden (tief, mittel, hoch), die frei kombiniert werden können:
- Zweck des KI-Kodex
- Geltungsbereich
- Definition von KI-Systemen
- Weitere Definitionen
- Grundsätze
- Rollen, Verantwortlichkeiten, Befugnisse
- Umgang mit betroffenen Personen
- Umsetzung, Befähigung und Monitoring
- Umgang mit Vorfällen
- Pflege und Weiterentwicklung des Kodex
Zu den vorgeschlagenen Grundsätzen gehören Menschenwürde und Autonomie, Transparenz und Nachvollziehbarkeit, Verantwortlichkeit, nicht delegierbare Entscheidungen, Nichtdiskriminierung und Fairness, Daten, Privatsphäre und Vertraulichkeit, Verlässlichkeit und Sicherheit sowie Zweck und Verhältnismässigkeit. Die Handreichung schlägt zudem einen mehrstufigen Erarbeitungsprozess vor: Initiative ergreifen und Rückhalt schaffen, ein Team aufbauen, Zweck und Lücken klären, an Bestehendes anschliessen, Inhalte erarbeiten und kommunizieren, Anwendende befähigen und den Kodex anschliessend beobachten und weiterentwickeln.
Ein Punkt ist zu beachten: Laut Dokument wird mit der Handreichung kein Nachweis über die Einhaltung rechtlicher oder vertraglicher Anforderungen erarbeitet. Jede Organisation bleibt dafür verantwortlich, ihren Kodex mit den für sie geltenden Vorgaben in Einklang zu bringen.
So nutzen KMU die Handreichung
Die Handreichung richtet sich auch an grosse Organisationen und Branchenverbände. Ein kleines Unternehmen muss nicht alle 10 Artikel im höchsten Detailgrad übernehmen. Ein sinnvoller Einstieg mit tiefem oder mittlerem Detailgrad könnte so aussehen:
- Geltungsbereich und Definition: auflisten, welche KI-Werkzeuge im Einsatz oder in Prüfung sind, durch wen und für welche Aufgaben, auch solche, die in bestehende Software integriert sind.
- Daten und Vertraulichkeit: festlegen, welche Informationen nie in externe KI-Werkzeuge eingegeben werden. Die Empfehlungen von BACS und EDÖB fasst unser Artikel zu KI im Berufsalltag zusammen.
- Rollen und nicht delegierbare Entscheidungen: bestimmen, wer ein neues Werkzeug freigibt und welche Entscheidungen immer bei einer Person bleiben, etwa Offerten, Anstellungen oder Antworten auf Reklamationen.
- Transparenz gegenüber der Kundschaft: entscheiden, wie ein Chatbot auf der Website oder mit KI erstellte Texte und Bilder gekennzeichnet werden, unter Berücksichtigung der EU-Regeln, wenn man in diesem Markt tätig ist.
- Umgang mit Vorfällen: regeln, wo ein Fehler, ein Datenabfluss oder ein unerwartetes Ergebnis gemeldet wird, ohne Nachteile für Personen, die in gutem Glauben melden.
- Aktualisierung: eine regelmässige Überprüfung festlegen, zum Beispiel jährlich und bei jedem neuen Werkzeug.
Viele dieser Fragen sind nicht nur KI-spezifisch: Klare Verantwortlichkeiten, Qualität, Sicherheit und der Umgang mit Daten sind dieselben organisatorischen Themen, die die Studie «KMU Cybersicherheit 2026» aufzeigt. Es ist daher sinnvoll, KI-Regeln in bestehende interne Dokumente einzubinden, statt eine parallele Struktur aufzubauen, wie es auch die Handreichung empfiehlt. Die auf dem Arbeitsmarkt gesuchten KI-Kompetenzen behandelt unser Artikel zu den fast 5000 KI-Stellenanzeigen in der Schweiz.
Unser Ansatz
ElaraTeq Sagl entwickelt und betreibt Websites und Anwendungen für KMU und öffentliche Stellen im Tessin, auch Werkzeuge mit KI-Funktionen. In der Beratung helfen wir, die eingesetzten Werkzeuge zu erfassen, interne Regeln zu Daten und Transparenz festzulegen und aktuell zu halten. Für ein erstes Gespräch können Sie uns kontaktieren.
Quellen
- BAKOM, Bundesrat nimmt Zwischenstand der KI-Regulierung zur Kenntnis, Medienmitteilung vom 28. Oktober 2026
- BAKOM, Handreichung für einen KI-Kodex (PDF), Oktober 2026
- BAKOM, Künstliche Intelligenz: Stand der Arbeiten und Dokumente
- EDÖB, Geltendes Datenschutzgesetz ist direkt auf KI anwendbar
- Europäische Kommission, Rechtsrahmen für KI (AI Act)